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EducationIT之家Sun, 30 Aug 2026 12:46:12 GMT

Schulen dürfen Handys verbieten: Chongqings Verordnung zur Kriminalitätsprävention bei Minderjährigen tritt am 1. September in Kraft

Schulen dürfen Handys verbieten: Chongqings Verordnung zur Kriminalitätsprävention bei Minderjährigen tritt am 1. September in Kraft
校园手机管理未成年人保护教育政策预防犯罪

IT之家, 30. August – Ab dem 1. September 2026 wird die „Verordnung der Stadt Chongqing zur Prävention von Straftaten Minderjähriger“ offiziell in Kraft treten.

Die Verordnung legt fest, dass Schulen den Schülern das Mitbringen von Smartphones und anderen intelligenten Endgeräten auf das Schulgelände sowie deren Nutzung dort untersagen dürfen, um das Internetverhalten der Schüler streng zu kontrollieren. IT之家 weist darauf hin, dass nicht nur Chongqing, sondern auch die Provinz Fujian sowie die Städte Guangzhou und Zhengzhou zuvor bereits gesetzliche Verbote für das Mitbringen von Handys an Schulen erlassen haben: Im Jahr 2022 hatte Fujian bereits gesetzlich verboten, dass Schüler Handys (einschließlich Smartwatches) mit in den Unterricht bringen. Im Jahr 2024 erließ Guangzhou eine Verordnung, wonach Grund- und Mittelschulen den Schülern das Mitbringen von Handys an die Schule untersagen dürfen. Im Jahr 2024 traf auch Zhengzhou in der Provinz Henan eine Entscheidung, die das Mitbringen von Smartphones und anderen intelligenten Endgeräten durch Grund- und Mittelschüler an die Schule streng einschränkt. Auf nationaler Ebene hatte das Bildungsministerium bereits im Jahr 2021 einen Erlass herausgegeben, wonach Grund- und Mittelschüler grundsätzlich keine privaten Handys mit auf das Schulgelände bringen dürfen. Zudem ist es Schulen untersagt, über Handys Hausaufgaben zu erteilen oder zu verlangen, dass Schüler diese zur Erledigung von Hausaufgaben nutzen. Im Jahr 2025 ergriff das Bildungsministerium erneut Maßnahmen, in denen unter anderem „das strikte Verbot des Mitbringens von Handys und anderen elektronischen Geräten in den Unterricht“ erwähnt wird. Zudem werden Schüler und Eltern ermutigt, gemeinsam an einer „Bildschirm-Pause“ teilzunehmen.