Programmierer stirbt in Firmentoilette – Behörde verweigert Anerkennung als Arbeitsunfall, weil Computer aus war
Der 39-jährige Programmierer Xing Zhi (Name geändert) aus Shenzhen fuhr am 23. April 2026 um 8:56 Uhr mit dem Auto in die Tiefgarage des Bürogebäudes seiner Firma. Um 9:00 Uhr ging er in die Aufzugshalle und fragte den Wachmann nach dem Weg zur Toilette im 2.
Stock. Eine Minute später betrat er die Toilette und kam nicht mehr heraus, bis er um 11:28 Uhr bewusstlos auf dem Klosett sitzend aufgefunden wurde. Die Firma leistete umgehend Erste Hilfe mit einem AED und wählte den Notruf 120.
Um 12:50 Uhr stellten die Ärzte die Wiederbelebungsmaßnahmen ein und bestätigten den Tod von Xing Zhi. Nach seinem Tod leistete die Firma eine gewisse Entschädigung und beantragte bei der Behörde für Humanressourcen und Sozialversicherung der Stadt Shenzhen die Anerkennung als Arbeitsunfall. Am 3.
Juli stellte die Behörde die „Entscheidung der Stadt Shenzhen über die Nichtanerkennung als Arbeitsunfall“ aus. Laut der Entscheidung entspricht sein Fall nicht den Artikeln 9 und 10 der „Verordnung über die Arbeitsunfallversicherung der Provinz Guangdong“ und wird daher nicht als Arbeitsunfall anerkannt oder gleichgestellt. Mitarbeiter der Arbeitsunfallabteilung erklärten, dass Xing Zhis Arbeitsplatz im 11.
Stock gelegen habe. Nach dem Einchecken sei er zur Toilette im 2. Stock gegangen, ohne zuvor seinen Arbeitsplatz aufzusuchen oder arbeitsbezogene Tätigkeiten auszuführen.
Daher könne der Vorfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Die Familie von Xing Zhi hat bereits Widerspruch eingelegt. Die Anerkennung als Arbeitsunfall würde seiner Familie eine Entschädigung in Höhe von 1.
130.040 Yuan sowie Sterbegeld und Hinterbliebenenrente ermöglichen. Anwälte sind der Ansicht, dass Toiletten am Arbeitsplatz als angemessene Erweiterung des Arbeitsplatzes der Mitarbeiter betrachtet werden sollten.


